Ra 2016/16/0037•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0037
Ra 2016/16/0037Corte amministrativa suprema30 mar 2017
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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