Ra 2016/16/0032•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0032
Ra 2016/16/0032Corte amministrativa suprema30 mar 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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