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Ro 2016/16/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/16/0003
Ro 2016/16/0003Corte amministrativa suprema24 gen 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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