Ra 2016/13/0011•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/13/0011
Ra 2016/13/0011Corte amministrativa suprema28 giu 2016
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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