Ro 2016/13/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/13/0003
Ro 2016/13/0003Corte amministrativa suprema31 mag 2017
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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