progetti
Ra 2016/12/0093•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0093
Ra 2016/12/0093Corte amministrativa suprema30 mag 2017
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Rechtsgrundsätze Verzicht Widerruf VwRallg6/3
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.