Ra 2016/12/0081•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0081
Ra 2016/12/0081Corte amministrativa suprema19 ott 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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