Ra 2016/12/0063•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0063
Ra 2016/12/0063Corte amministrativa suprema27 apr 2017
Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Die Landeshauptstadt Salzburg hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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