Ra 2016/12/0061•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0061
Ra 2016/12/0061Corte amministrativa suprema27 apr 2017
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.