Ro 2016/12/0012•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/12/0012
Ro 2016/12/0012Corte amministrativa suprema27 apr 2017
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.