Fr 2016/12/0012•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/12/0012
Fr 2016/12/0012Corte amministrativa suprema22 giu 2016
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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