Ro 2016/12/0004•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/12/0004
Ro 2016/12/0004Corte amministrativa suprema21 feb 2017
Ermessen VwRallg8 Besondere Rechtsgebiete Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Verwaltungsverfahrensgemeinschaft VwRallg13 Begründung von Ermessensentscheidungen Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Burgenland hat dem Erstrevisionswerber und der Zweitrevisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzten.
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