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Ra 2016/11/0117•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0117
Ra 2016/11/0117Corte amministrativa suprema9 nov 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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