Ra 2016/11/0113•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0113
Ra 2016/11/0113Corte amministrativa suprema11 ott 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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