Ra 2016/11/0066•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0066
Ra 2016/11/0066Corte amministrativa suprema30 giu 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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