Ra 2016/11/0057•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0057
Ra 2016/11/0057Corte amministrativa suprema25 mag 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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