Ra 2016/11/0014•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0014
Ra 2016/11/0014Corte amministrativa suprema17 mar 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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