Ra 2016/11/0013•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0013
Ra 2016/11/0013Corte amministrativa suprema16 ago 2016
Spruch und Begründung Begründung Begründungsmangel
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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