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Ra 2016/11/0010•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0010
Ra 2016/11/0010Corte amministrativa suprema28 mar 2018
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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