Ro 2016/11/0008•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/11/0008
Ro 2016/11/0008Corte amministrativa suprema4 apr 2019
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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