Fr 2016/11/0007•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/11/0007
Fr 2016/11/0007Corte amministrativa suprema26 set 2016
Dem Verwaltungsgericht Wien wird aufgetragen, die Entscheidung in der oben angeführten Angelegenheit (Vorstellung gegen das Erkenntnis der Rechtspflegerin des Verwaltungsgerichts Wien vom 3. Juli 2015) binnen sechs Wochen nachzuholen.
Das Land Wien hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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