Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/10/0090

Ra 2016/10/0090Corte amministrativa suprema11 ago 2017

Regest

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Besondere Rechtsgebiete Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Testo completo

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/10/0090

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.08.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird in dem Umfang wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben, als darin über Geldleistungen für den Zeitraum bis einschließlich 4. April 2016 abgesprochen wird. Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.

Das Land Niederösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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