Ro 2016/10/0027•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/10/0027
Ro 2016/10/0027Corte amministrativa suprema21 dic 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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