Ra 2016/08/0173•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0173
Ra 2016/08/0173Corte amministrativa suprema19 gen 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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