Ra 2016/08/0171•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0171
Ra 2016/08/0171Corte amministrativa suprema7 ago 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen zu ersetzen.
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