Ra 2016/08/0047•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/08/0047
Ra 2016/08/0047Corte amministrativa suprema2 giu 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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