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Ro 2016/08/0005•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/08/0005
Ro 2016/08/0005Corte amministrativa suprema13 ott 2020
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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