Ra 2016/07/0047•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/07/0047
Ra 2016/07/0047Corte amministrativa suprema30 mag 2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben der belangten Behörde Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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