Ra 2016/07/0046•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/07/0046
Ra 2016/07/0046Corte amministrativa suprema30 mag 2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat der belangten Behörde Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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