Ra 2016/06/0009•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/06/0009
Ra 2016/06/0009Corte amministrativa suprema28 giu 2016
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.