Ra 2016/05/0074•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0074
Ra 2016/05/0074Corte amministrativa suprema13 dic 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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