Ra 2016/05/0066•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0066
Ra 2016/05/0066Corte amministrativa suprema24 gen 2017
Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit damit dem Revisionswerber die Wiederherstellung des Grüngürtels als Grünfläche auf dem Grundstück Nr. 1173/5, KG R., aufgetragen wurde, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im Übrigen wird die Revision als unbegründet abgewiesen.
Die Stadt St. Pölten hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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