Ra 2016/05/0044•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/05/0044
Ra 2016/05/0044Corte amministrativa suprema29 set 2016
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Bundeshauptstadt Wien hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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