Ro 2016/05/0011•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/05/0011
Ro 2016/05/0011Corte amministrativa suprema24 gen 2017
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Baurecht Nachbar
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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