Fr 2016/05/0005•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/05/0005
Fr 2016/05/0005Corte amministrativa suprema29 set 2016
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Bundeshauptstadt Wien hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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