Ra 2016/04/0085•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/04/0085
Ra 2016/04/0085Corte amministrativa suprema23 nov 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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