Ra 2016/04/0002•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/04/0002
Ra 2016/04/0002Corte amministrativa suprema1 feb 2017
Die Revisionen werden als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben der mitbeteiligten Partei jeweils Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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