Ra 2016/03/0078•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0078
Ra 2016/03/0078Corte amministrativa suprema28 ago 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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