Ra 2016/03/0073•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0073
Ra 2016/03/0073Corte amministrativa suprema13 set 2016
Ermessen VwRallg8
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.