Ra 2016/03/0047•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0047
Ra 2016/03/0047Corte amministrativa suprema13 set 2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Die revisionswerbende Partei hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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