Ra 2016/03/0025•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/03/0025
Ra 2016/03/0025Corte amministrativa suprema22 nov 2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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