Ro 2016/03/0022•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/03/0022
Ro 2016/03/0022Corte amministrativa suprema10 mag 2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von Euro 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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