Ro 2016/03/0010•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/03/0010
Ro 2016/03/0010Corte amministrativa suprema11 mag 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer hat der Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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