Ra 2016/02/0226•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0226
Ra 2016/02/0226Corte amministrativa suprema8 mar 2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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