Ra 2016/02/0151•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/02/0151
Ra 2016/02/0151Corte amministrativa suprema3 ott 2016
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Besondere Rechtsgebiete Begründung Allgemein Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweismittel Zeugenbeweis
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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