Fr 2016/01/0015•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/01/0015
Fr 2016/01/0015Corte amministrativa suprema16 ago 2016
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Wien hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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