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Ro 2016/01/0007•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/01/0007
Ro 2016/01/0007Corte amministrativa suprema11 ott 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Das Land Steiermark hat dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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