Ro 2015/22/0031•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/22/0031
Ro 2015/22/0031Corte amministrativa suprema20 lug 2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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