Ra 2015/22/0021•Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/22/0021
Ra 2015/22/0021Corte amministrativa suprema17 nov 2015
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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