Ro 2015/22/0016•Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/22/0016
Ro 2015/22/0016Corte amministrativa suprema17 mar 2016
Besondere Rechtsgebiete
Spruchpunkt I des angefochtenen Erkenntnisses wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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